Pflanzenschutzmittel |
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Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Das Pflanzenschutzgesetz

verbietet den Einsatz von Herbiziden auf Gehwegen und Plätzen § 6 (2) "Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden." Wege im Garten dürfen behandelt werden, der Parkplatz der Kleingartenanlage, der Gehweg vor dem Haus oder die Garagenzufahrt jedoch nicht, hierfür ist eine Ausnahmengenehmigung erforderlich. Eine Untersuchung 2004 im Hamburger Bezirk Wandsbek listet beispielsweise mehrere hundert Verstöße gegen § 6 des Pflanzenschutzgesetzes auf. Bitte lesen und beachten Sie unter diesem Link alle Bestimmungen, Vorschriften und Gesetzestexte:
http://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/index.html
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