Naturen Bio schädlingsfrei Obst & Gemüse 750ml
Anwendungsfertiges Sprühmittel mit natürlichem Wirkstoff, besonders gegen saugende Schädlinge im Garten und im Haus. Celaflor Naturen Blattlausfrei ist ein anwendungsfertiges Spritzmittel mit dem natürlichen Wirkstoff Rapsöl gegen saugende Schädlinge wie Blattläuse, Schildläuse, Weiße Fliege sowie Spinnmilben an Zierpflanzen, Obst und Gemüse.
Inhaltsstoff: 17 g/l Rapsöl
Anwendungszeitraum: ganzjährig
Vor Gebrauch schütteln, keine Wartezeit
Bei Befall Pflanzen bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen, auch die Blattunterseiten, Behandlung gegebenenfalls nach 5 bis 7 Tagen wiederholen, maximal 3 Behandlungen je Anwendungsgebiet.
Celaflor Naturen Blattlausfrei besitzt keine nachhaltige Wirkung und muss deshalb bei Neubefall erneut angewandt werden. Abtropfende Spritzbrühe kann Ölflecken auf empfindlichen Oberflächen verursachen.
Pflanzenverträglichkeit:
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Grundsätzlich darf Celaflor Naturen Blattlausfrei deshalb nicht in praller Sonne und/oder bei hohen Temperaturen (über 25 °C) angewendet werden. Blüten und junge Blätter können empfindlich reagieren, das Wachstum wird aber nicht nachhaltig gestört.
Folgende Zierpflanzen nicht behandeln: Weihnachtsstern, Alpenveilchen, Kalanchoe, Efeu, Usambaraveilchen und Farne.
Verpackungseinheit: 750 ml Sprühflasche mit gebrauchsfertigem Inhalt Vorsicht! Pflanzenschutzmittel
Anwendergruppe: Haus und Kleingarten, Verwendung durch nicht berufliche Anwender zugelassen.
| Zulassungsnummer | 024213-71 |
| Zulassungsinhaber | Evergreen Garden Care |
| Weitere Vertriebsfirmen | Evergreen Garden Care |
| Zulassungsende | 15.12.25 |
| Wirkungsbereich | Akarizid, Insektizid |
| Wirkstoffgehalt | 17 g/l Rapsöl |
| Formulierung | Emulsion, Öl in Wasser |
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Anwendungs- bestimmungen | NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. |
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| Auflagen | NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. VH319: Das eingesetzte Rapsöl muss Lebensmittelqualität haben. Die Anwendung des Mittels darf zu keiner Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung bei Gemüse und Obst führen. VH352: Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. |
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| Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. |
Sachgerechte Anwendung
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsichtig verwenden. Das Mittel sowie die Restmengen dürfen nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.
Anwendungsverbote beachten:
- Bei Phosphorwasserstoff entwickelnden Verbindungen – eingeschränktes Anwendungsverbot
- e. Anwendungsverbot im HuKBereich (Clothianidin, Diuron, Imidacloprid, Thiamethoxam) § 3 PflSchAnwV - Anlage 3
- Glyphosathaltige PSM auf Wegen, Plätzen und sonstiges Nichtkulturland, die mit Schlacke, Split oder Kies befestigt, mit Bitumen, Beton, Pflaster u.ä. Materialien versiegelt sind) § 3 (1) PflSchAnwV Anlage 3 Nr. 4 und 5
Anwenderschutz
Die Anwendung dieses Mittels darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss und unzugänglich für Kinder aufbewahren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere sowie Kriechtiere. Nicht in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen und einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zu Gewässern einhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel ist ebenso giftig für Bienen.
Erste Hilfe
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Lagerung
Dieses Produkt ausschließlich in der Originalverpackung kühl, trocken unter Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sorgfältig geleerte Gebinde in den Hausmüll geben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Biozide / Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.