Neudorff Promanal Neu 500 ml Austriebsspritzmittel Neu
Zur Austriebsspritzung gegen Wintereier von Spinnmilben an Obst- und Ziergehölzen, Weinreben. Auch gegen Schildläuse, Woll- und Schmierläuse sowie Spinnmilben an Zierpflanzen in Innenräumen und Gewächshaus einsetzbar.
Schont Raubmilben und ist nicht bienengefährlich. - 546 g/l Paraffinöl ohne weitere insektizide Zusätze
- zur Austriebsspritzung gegen Wintereier von Spinnmilben an Obst- und Ziergehölzen
- auch gegen Schildläuse, Woll- und Schmierläuse und Spinnmilben an Zierpflanzen einsetzbar
- nicht bienengefährlich (B4)
- schont Raubmilben
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendung: - 2 %ig, d.h. 20 ml auf 1 Liter Wasser
- Pflanzen tropfnass spritzen
Tipps zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie
hier Wartezeit:keine
Gefahrensymbol: N (Umweltgefährlich)
Verpackung: 500 ml Flasche
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Vorsicht! Pflanzenschutzmittel
Anwendergruppe: Haus und Kleingarten, Verwendung durch nicht berufliche Anwender zugelassen.
| Zulassungsnummer | 024182-00 |
| Zulassungsinhaber | W. NEUDORFF GMBH KG |
| Zulassungsende | 15.08.26 |
| Wirkungsbereich | Akarizid, Insektizid |
| Wirkstoffgehalt | 546 g/l Paraffinöl (CAS 8042-47-5) |
| Formulierung | Emulsion, Öl in Wasser |
| Gefahrenhinweise (GHS) | Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
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| Kennzeichnung nach PflSchMV | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
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Anwendungs- bestimmungen | NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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| Auflagen | NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN333: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. NN370: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN383: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft. NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NZ121: In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als einmal jährlich auf derselben Fläche. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
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| Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
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Sachgerechte Anwendung
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsichtig verwenden. Das Mittel sowie die Restmengen dürfen nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.
Anwendungsverbote beachten:
- Bei Phosphorwasserstoff entwickelnden Verbindungen – eingeschränktes Anwendungsverbot
- e. Anwendungsverbot im HuKBereich (Clothianidin, Diuron, Imidacloprid, Thiamethoxam) § 3 PflSchAnwV - Anlage 3
- Glyphosathaltige PSM auf Wegen, Plätzen und sonstiges Nichtkulturland, die mit Schlacke, Split oder Kies befestigt, mit Bitumen, Beton, Pflaster u.ä. Materialien versiegelt sind) § 3 (1) PflSchAnwV Anlage 3 Nr. 4 und 5
Anwenderschutz
Die Anwendung dieses Mittels darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss und unzugänglich für Kinder aufbewahren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere sowie Kriechtiere. Nicht in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen und einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zu Gewässern einhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel ist ebenso giftig für Bienen.
Erste Hilfe
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Lagerung
Dieses Produkt ausschließlich in der Originalverpackung kühl, trocken unter Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sorgfältig geleerte Gebinde in den Hausmüll geben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Biozide / Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.