Schützt vor pilzlichen Krankheiten an:
Zierpflanzen: Phytophthora-Arten (Welke und Wurzelfäule)
Kopfsalat/Gurke: Falscher Mehltau
Erdbeere: Phytophthora-Arten (Rhizomfäule)
Spezial-Pilzfrei besitzt vollsystemische Wirkungseigenschaften und wird innerhalb kurzer Zeit von Wurzeln und Blättern aufgenommen und in der Pflanze sowohl nach oben als auch nach unten bis in die Wurzeln transportiert. Bei Koniferen wie z.B. Thuja und anderen Nadelgehölzen auf Balkonen erfolgt ein Vitalisierungseffekt. Zur Tauchbehandlung von Erdbeeren vor der Pflanzung geeignet.
Wirkstoff: 746 g/kg Fosetyl (als Al-Salz 800 g/kg)
Dosierung von Zierpflanzen in Räumen, auf Balkonen, Fensterbänken und Gewächshäusern:
Gießen:
Gut bewurzelte Pflanzen: 1 Beutel in 2 l Wasser je m²
Stecklinge und Jungpflanzen: 1 Beutel in 4 l Wasser je 2 m²
Gurken:
Spritzen: 1 Beutel in 2 l Wasser
Kopfsalat:
Spritzen: 1 Beutel in 2 l Wasser
Erdbeeren:
Tauchbehandlung: 1 Beutel in 2 l Wasser (15-20 Min. Anwendungsdauer)
Wartezeiten:
Gurken: 4 Tage
Kopfsalat: 14 Tage
Zierpflanzen und Erdbeeren aufgrund der Anwendungszeit nicht erforderlich (F)
Nicht bienengefährlich
Zulassungs-Nr. 3099
Verpakungseinheit: 4 x 10g
Diese Produktinformation ersetzt nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Pflanzenschutzmittel: Alitis Spezial-Pilzfrei
| Zulassungsnummer: | 043099-65 |
| Zulassungsanfang: | 30.01.2018 |
| Zulassungsende: | 30.04.2023 |
| Vertriebsfirmen: | Bayer CropScience, SBM Life Science GmbH |
| Wirkstoffe: | 746g/kg Fosetyl (800g/kg Aluminium-Salz) |
| Kennzeichen: | SP001, NW468, NW604, NN333, NN334, NW262, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN160, NN161, NN165, NN170, NN183, NN1842 |
| GHS-Angaben: | , EUH 401, H319, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, ACHTUNG |
Vorsicht! Pflanzenschutzmittel
Anwendergruppe: Haus und Kleingarten, Verwendung durch nicht berufliche Anwender zugelassen.
| Zulassungsnummer | 043099-65 |
| Zulassungsinhaber | Bayer CropScience Deutschland GmbH |
| Weitere Vertriebsfirmen | SBM Life Science GmbH |
| Zulassungsende | 15.03.26 |
| Wirkungsbereich | Fungizid |
| Wirkstoffgehalt | 746 g/kg Fosetyl (800 g/kg Aluminium-Salz) |
| Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat |
| Signalwort (GHS) | Achtung |
| Gefahrenpiktogramme (GHS) | Ausrufezeichen |
| Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. |
| Sicherheitshinweise (GHS) | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
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Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. |
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| Auflagen | NN333: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
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| Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN183: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
Sachgerechte Anwendung
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsichtig verwenden. Das Mittel sowie die Restmengen dürfen nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.
Anwendungsverbote beachten:
- Bei Phosphorwasserstoff entwickelnden Verbindungen – eingeschränktes Anwendungsverbot
- e. Anwendungsverbot im HuKBereich (Clothianidin, Diuron, Imidacloprid, Thiamethoxam) § 3 PflSchAnwV - Anlage 3
- Glyphosathaltige PSM auf Wegen, Plätzen und sonstiges Nichtkulturland, die mit Schlacke, Split oder Kies befestigt, mit Bitumen, Beton, Pflaster u.ä. Materialien versiegelt sind) § 3 (1) PflSchAnwV Anlage 3 Nr. 4 und 5
Anwenderschutz
Die Anwendung dieses Mittels darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss und unzugänglich für Kinder aufbewahren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere sowie Kriechtiere. Nicht in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen und einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zu Gewässern einhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel ist ebenso giftig für Bienen.
Erste Hilfe
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Lagerung
Dieses Produkt ausschließlich in der Originalverpackung kühl, trocken unter Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sorgfältig geleerte Gebinde in den Hausmüll geben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Biozide / Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.