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Compo 400 ml Banvel Quattro Rasenunkrautvernichter Nachfolger Banvel M Artikelnummer: 30010

Lieferstatus: sofort
25,50 €
Grundpreis: 6,38 €/100 ml inkl. VAT inkl. Versand
Anzahl:
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Neu, der Nachfolger von Banvel M, jetzt noch besser mit vier Wirkstoffen:


400 ml COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro


Wirkstoff: MCPA + Mecoprop-P + Dicamba + 2,4-D
  • Effektives Mittel zur wurzeltiefen Behandlung von Unkraut im Rasen
  • Auch gegen schwer bekämpfbare Rasenunkräuter wirksam wie Gundermann, Ehrenpreis, Löwenzahl
  • Kombination aus 4 Wirkstoffen bekämpft auch schwer bekämpfbare Unkräuter bis tief in die Wurzel ohne den Rasen zu schädigen
  • Anwendung zum Spritzen und Gießen
  • Anwendung auch an blühenden Unkräutern möglich, nicht bienengefährlich

Produktbeschreibung

70 g/l (6,5 Gew.-%) 2,4-D,
70 g/l (6,5 Gew.-%) MCPA,
42 g/l (3,9 Gew.-%), Mecoprop-P,
20 g/l (1,9 Gew.-%) Dicamba

 

COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro bekämpft wirkungsvoll breitblättrige Unkräuter im Rasen. Durch die Kombination von 4 Wirkstoffen wirkt das Konzentrat gegen 37 Unkräuter, wie u.a. Gundermann, Ehrenpreis, Löwenzahn und Sauerklee. Die Wirkung tritt über das Blatt bis tief in die Wurzeln ein, wodurch auch schwer bekämpfbare Unkräuter vernichtet werden ohne den Rasen zu schädigen. COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro  kann auch an blühenden Unkräuter angewendet werden, es ist nicht bienengefährlich. Der Unkrautvernichter kann zum Spritzen oder Gießen angewendet werden.
 

Wirkung auf Unkräuter

Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich

Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel

Nicht (ausreichend) bekämpfbar: Gräser, Moose

Anwendungsempfehlung

COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel® Quattro sollte während der Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15 °C bis 25 °C) und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen.

Behandlungszeit möglichst so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen. Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.

Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden. Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen.  Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Aufwandsmenge

Spritzen: 50 ml in 5 l Wasser geben und auf 50 m2 verteilen. Spritzschirm verwenden.

Gießen: 10 ml in 10 l Wasser geben und auf 10 m2 mit feiner Gießbrause verteilen.

Nach der Anwendung säubern Sie die Spritze oder Gießkanne mit einer Spülmittellösung oder reinigen sie mehrfach mit Wasser. Die Spülflüssigkeit kann auf den Rasen geschüttet werden und darf nicht in die Kanalisation fließen. Der Rasen sollte frühestens nach 5 Tagen geschnitten werden. Das Mähgut darf nicht an Tiere verfüttert werden.

Anwendungsgebiete

gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen (nicht im Aussaatjahr)

Anwendungszeitraum

Spritzbehandlung: Frühjahr bis Herbst. Gießbehandlung:Während der Vegetationsperiode (April bis September) (ab Temperaturen über 15 °C) während der Hauptwachstumszeit der Unkräuter.

Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt     

Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.

 

Vorsicht! Pflanzenschutzmittel

Anwendergruppe: Haus und Kleingarten, Verwendung durch nicht berufliche Anwender zugelassen.

 

Zulassungsnummer 005747-68
Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen COMPO GmbH
Zulassungsende 15.05.26
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz)
70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz)
20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz)
42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS) Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
Auflagen HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

 

 

Sachgerechte Anwendung

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsichtig verwenden. Das Mittel sowie die Restmengen dürfen nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.

 

Anwendungsverbote beachten:

  • Bei Phosphorwasserstoff entwickelnden Verbindungen – eingeschränktes Anwendungsverbot
  • e. Anwendungsverbot im HuKBereich (Clothianidin, Diuron, Imidacloprid, Thiamethoxam) § 3 PflSchAnwV - Anlage 3
  • Glyphosathaltige PSM auf Wegen, Plätzen und sonstiges Nichtkulturland, die mit Schlacke, Split oder Kies befestigt, mit Bitumen, Beton, Pflaster u.ä. Materialien versiegelt sind) § 3 (1) PflSchAnwV Anlage 3 Nr. 4 und 5

 

 

Anwenderschutz

Die Anwendung dieses Mittels darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss und unzugänglich für Kinder aufbewahren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere sowie Kriechtiere. Nicht in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen und einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zu Gewässern einhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel ist ebenso giftig für Bienen.

 

Erste Hilfe

Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

 

Lagerung

Dieses Produkt ausschließlich in der Originalverpackung kühl, trocken unter Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln lagern.

 

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sorgfältig geleerte Gebinde in den Hausmüll geben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

 

 

Biozide / Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

   
   

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