Bayer Universal-Rasenunkrautfrei Loredo Quattro
Blattherbizid gegen hartnäckige Unkräuter, wie Löwenzahn, Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Fingerkraut, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Hornklee, Großer Sauerampfer, Hederich, Hirtentäschel, Jakobs-Kreuz-Kraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Hahnenfuß, Kratzdistel, Melde, Spitzwegerich, Rainkohl, Wicken, Wilde Möhren, Windenknöterich, Ehrenpreis, Gundermann, Sauerklee, Hornkraut und Gemeine Braunelle im Rasen mit wurzeltiefer Wirkung.
Wirkstoffe:
70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz)
70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz)
20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz)
42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Anwendung/Dosierung:
Ansetzen und Ausbringen der Gießbrühe:
Beispiel 1 l Gießbrühe für 1 m² Fläche: 1 ml Bayer Garten Universal-Rasenunkrautfrei Loredo Quattro in 500 ml Gießwasser geben. Dosierbecher mit klarem Wasser nochmals ausspülen, Spülwasser in die Kanne geben und mit der noch fehlenden Wassermenge auf 1 l ergänzen. Gießbrühe umrühren und mit einem Gießbalken oder einer Gießbrause auf verunkrauteter Rasenfläche von 1 m² ausbringen.
Bayer Garten Universal-Rasenunkrautfrei Loredo Quattro während der Wachstumsperiode an gut entwickeltem Blattwerk der Unkräuter anwenden. Zur sicheren Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung achten. 3 Tage vor und 4 Tage nach der Anwendung sollte der Rasen nicht gemäht werden. Das Produkt wirkt bei Temperaturen ab ca. 10°C und sollte nicht bei Temperaturen über 25 °C ausgebracht werden. Beim Einsatz von Bayer Garten Universal-Rasenunkrautfrei Loredo Quattro müssen die Blätter trocken sein und nach der Anwendung für einige Stunden (6 Stunden) trocken bleiben.
Loredo Quattro darf erst ab dem ersten Standjahr eingesetzt werden.
Nicht bienengefährlich (B4): jederzeit einsetzbar.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Diese Produktinformation ersetzt nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Sicherheitsdatenblatt Verpackungseinheit: 400 ml Flasche. Vorsicht! Pflanzenschutzmittel
Anwendergruppe: Haus und Kleingarten, Verwendung durch nicht berufliche Anwender zugelassen.
| Zulassungsnummer | 005747-69 |
| Zulassungsinhaber | Arysta LifeScience Benelux Sprl. |
| Weitere Vertriebsfirmen | SBM Life Science GmbH |
| Zulassungsende | 15.05.26 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Wirkstoffgehalt | 70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz) 70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz) 20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz) 42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz) |
| Formulierung | Wasserlösliches Konzentrat |
| Signalwort (GHS) | Achtung |
| Gefahrenpiktogramme (GHS) | Ausrufezeichen |
| Gefahrenhinweise (GHS) | Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. |
| Sicherheitshinweise (GHS) | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
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Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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| Auflagen | HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen." HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels". NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D. VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten. WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4 |
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| Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
Sachgerechte Anwendung
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsichtig verwenden. Das Mittel sowie die Restmengen dürfen nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.
Anwendungsverbote beachten:
- Bei Phosphorwasserstoff entwickelnden Verbindungen – eingeschränktes Anwendungsverbot
- e. Anwendungsverbot im HuKBereich (Clothianidin, Diuron, Imidacloprid, Thiamethoxam) § 3 PflSchAnwV - Anlage 3
- Glyphosathaltige PSM auf Wegen, Plätzen und sonstiges Nichtkulturland, die mit Schlacke, Split oder Kies befestigt, mit Bitumen, Beton, Pflaster u.ä. Materialien versiegelt sind) § 3 (1) PflSchAnwV Anlage 3 Nr. 4 und 5
Anwenderschutz
Die Anwendung dieses Mittels darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss und unzugänglich für Kinder aufbewahren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere sowie Kriechtiere. Nicht in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen und einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zu Gewässern einhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel ist ebenso giftig für Bienen.
Erste Hilfe
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Lagerung
Dieses Produkt ausschließlich in der Originalverpackung kühl, trocken unter Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sorgfältig geleerte Gebinde in den Hausmüll geben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Biozide / Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.