Roundup Alphée 1 l Unkrautpistole
Einzige Fertigformulierung gegen Unkräuter mit systemischer Wirkung, Wurzeltiefe Wirkung, auch gegen Unkrautflecke.
Nicht bienengefährlich (B4)
Wirkstoff: 7,2 g/l Isopropylamin-Salz von Glyphosat
Beschreibung:
Roundup Alphée ist eine gebrauchsfertige Spritzlösung. Es eignet sich für die gezielte Unkraut- und Ungrasbekämpfung auf gärtnerisch genutzten Wegen mit Baumbewuchs, unter Ziergehölzen und Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung im Zierpflanzenbau. Roundup Alphée wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid, hat keine Bodenwirkung und ist nicht selektiv. Kontakt mit Kulturpflanzen vermeiden.
Bei Anwendung im Rasen zur Erleichterung der Neueinsaat werden getroffene Gräser mitbekämpft. Volle Wirkung erst nach 2 bis 3 Wochen sichtbar.
Anwendungszeit: März bis Oktober
Roundup Alphée wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, nicht tropfnass behandeln.
Spezielle Hinweise:
Auf Wegen und Plätzen mit Baumbewuchs, ab Pflanzjahr (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig), unter Ziergehölzen ab Pflanzjahr und unter Kernobst (Apfel, Birne) ab Pflanzjahr: Düse auf gewünschte Sprühbreite stellen; Unkräuter aus 30 bis 50 cm Abstand besprühen. Bei Kulturvorbereitungen im Zierpflanzenanbau: Düse auf gewünschte Sprühbreite stellen; Unkräuter aus 30 bis 50 cm Abstand besprühen. Circa 7 Tage vor dem Umbruch einsetzen. Saat oder Pflanzung der Zierpflanzen bereits 7 Tage nach Anwendung möglich. Auf verunkrauteten Rasenflächen, die neu eingesät werden sollen (Altrasen wird mitbekämpft!): Düse auf breiten Sprühstrahl stellen; Rasen und Unkräuter aus 30 bis 50 cm Abstand besprühen. Rasen - Neueinsaat bereits 7 Tage nach Anwendung möglich.
Besondere Hinweise:
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. Um Abtrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen.
Maximal 1 Anwendung.
Wartezeiten: Im Zierpflanzenbau ohne Bedeutung, bei Kernobst 42 Tage.
Achtung: seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen PSM auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese PSM dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.)vorgesehen ist. Das heißt ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturfläche durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung. Diese Produktinformation ersetzt nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig. Verpackungseinheit: 1l Pumpsprühflasche mit Inhalt