Unkraut und Pflanzen - Herbizide
Herbizide zur Unkrautbekämpfung dürfen nur innerhalb gärtnerisch genutzter Anlagen und nicht in Gewässernähe ausgebracht werden. Nicht anwenden auf Freilandflächen (z. B. Verkehrsflächen; Ausnahmegenehmigung erforderlich) sowie auf versiegelten, abschwemmungsgefährdeten Wegen und Plätzen!
Die chemische Behandlung versiegelter Flächen mit Herbiziden unterliegt wegen der möglichen Gewässerbelastung strengen Vorschriften. Nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz ist eine besondere Genehmigung erforderlich, wenn Fußwege und ähnliche Flächen nicht gärtnerisch genutzt werden. Darüber hinaus müssen die Herbizide für die vorgesehene Anwendung zugelassen sein. Selbst hergestellte Kochsalz- oder Essiglösungen dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung angewendet werden.
Die chemische Behandlung versiegelter Flächen mit Herbiziden unterliegt wegen der möglichen Gewässerbelastung strengen Vorschriften. Nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz ist eine besondere Genehmigung erforderlich, wenn Fußwege und ähnliche Flächen nicht gärtnerisch genutzt werden. Darüber hinaus müssen die Herbizide für die vorgesehene Anwendung zugelassen sein. Selbst hergestellte Kochsalz- oder Essiglösungen dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung angewendet werden.