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  • § 25 kg Netzschwefel gegen Pilzkrankheiten Mehltau Oidium
Bild 1 von 1 - § 25 kg Netzschwefel gegen Pilzkrankheiten Mehltau Oidium Vergrößern (Abbildung ähnlich)
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§ 25 kg Netzschwefel gegen Pilzkrankheiten Mehltau Oidium Artikelnummer: 1001 Acker-, Obst- und Weinbau sowie im Gemüse- und Zierpflanzenbau nur gegen Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz Auch im Bio Anbau zugelassen!

Lieferstatus: sofort
99,90 €
Grundpreis: 4,00 €/1 kg inkl. VAT zzgl. Versand
Anzahl:
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25 kg Netzschwefel gegen Echte Mehltaupilze im Acker-, Obst- und Weinbau sowie im Gemüse- und Zierpflanzenbau. Durch die Anwendung wird auf der Blattoberfläche ein Schutzbelag aufgebaut, der die Sporenkeimung bei Echten Mehltaupilzen verhindert.

 

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.


Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:


http://www.heinrichs-agrar.de/pflanzenschutz/haus_und_kleingarten/pilze_und_sporen/celaflor_10_x_10_g_naturen_netzschwefel_wg_p:209.html


Die Wirkung ist vorbeugend, Netzschwefel muss daher vor oder beim Infektionsbeginn eingesetzt werden. Bei der zugelassenen Anwendung gegen Schorf und Mehltau an Kernobst wird bei Spinn- und Rostmilben eine Befallsminderung erreicht.

Wirkstoff: 800 g/kg Schwefel


Anwendung im Weinbau (Nutzung als Tafel- und Keltertraube): gegen Echten Mehltau (Uncinula necator) vor der Blüte: Rebstadium 09 = 3,6 kg/ha; nach der Blüte: ab Rebstadium 61: 4,8 kg/ha; ab Rebstadium 71: 2,4 kg/ha; ab Rebstadium 75: 3,2 kg/ha; spritzen oder sprühen.
Wasseraufwandmengen Weinbau: ES 09: 400 l/ha;ES 61: 800 l/ha; ES 71: 1.200 l/ha; ES 75: 1.600 l/ha
Anwendungszeitpunkt: bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, max. 8 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.

Anwendung im Obstbau ( Kernobst ): gegen Schorf und Mehltau mit befallsmindernder Wirkung gegen Spinnmilben; vor der Blüte: 3,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,7 %); abfallend zur Blüte: 2,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,5 %); nach der Blüte: 2,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,4 %); abfallend auf: 1,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe (0,2 %) spritzen oder sprühen.

Anwendungszeitpunkt:  
Schorf: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis,
Mehltau: bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, max. je 14 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten, Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Bei schwefelempfindlichen Apfelsorten wie z.B.: Berlepsch, Cox Orange und Ontario die Hinweise des amtlichen Pflanzenschutzdienstes beachten.

Beerenobst gegen Amerikanischen Mehltau an Stachelbeeren mit befallsmindernder Wirkung gegen Spinnmilben vor dem Austrieb: 5 kg/ha (0,5 %); nach dem Austrieb: 4 kg/ha (0,4 %) spritzen oder sprühen.
Anwendungszeitpunkt: bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, max. 6 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Wasseraufwandmengen Obstbau: Kernobst: 500 l/ha und je m Kronenhöhe; Beerenobst: 1000 l/ha

Mischbarkeit:
Netzschwefel ist mit allen gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden sowie AHL (bis zu 5 kg Netzschwefel je 100 l AHL) mischbar.
Bei sehr kaltem oder hartem Wasser und in Mischung mit mehreren anderen Komponenten Netzschwefel vorher mit wenig Wasser anteigen.
Bei Tankmischungen grundsätzlich zusätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.


Verpackungseinheit: 25 kg Sack

Hersteller Verschiedene, je nach Warenverfügbarkeit, aber immer mit 800 g/kg Schwefel.
z.B. Stulln, Syngenta Thiovit, BASF Kumulus usw.

 

Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.

Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.


Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:

    Entsorgungsfirmen
    Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
    Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
    Schadstoffmobil (kleine Mengen)
    gereinigte und geleerte Packungen über das duale System


Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Handelsbezeichnung

Netzschwefel Stulln

Zulassungsnummer 050006-00
Zulassungsinhaber agrostulln GmbH
Weitere Vertriebsfirmen  
Zulassungsende 31.12.22
Wirkungsbereich Fungizid
Wirkstoffgehalt 796 g/kg Schwefel
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
Signalwort (GHS)  
Gefahrenpiktogramme (GHS)  
Gefahrenhinweise (GHS) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS) Inhalt/Behälter ... zuführen.
 
 
Kennzeichnung nach PflSchMV  
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
Auflagen NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH302: Der Arsen- und Selengehalt des Schwefels darf 250 mg/kg nicht überschreiten.
WMFM2: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
   
   
   
   
 
   
 
   
 
   
 
   

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