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Compo Pilz-frei Revus 20 ml Fungizid Artikelnummer: 4008398107741

Lieferstatus: sofort
18,89 €
Grundpreis: 0,94 €/1 ml inkl. VAT inkl. Versand
Anzahl:
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COMPO Pilz-frei Revus®

  • Fungizid gegen falschen Mehltau sowie Kraut- und Braun- bzw. Knollenfäule
  • Zur Anwendung in Freiland und im Gewächshaus
  • Schützt die Blattunterseiten und neue Blätter bzw. Blattteile
  • Bekämpft auch Sporen
  • Sehr ergiebig und gut zu dosieren

Produktbeschreibung

Teilsystemisches Fungizid gegen häufige Pilzkrankheiten wie z.B. Echten und Falschen Mehltau, Rost, Kraut- und Braunfäule und Blattflecken an Zierpflanzen, Ziergehölzen, Rosen und Gemüse. Kann nach eigenen Erfahrungen auch gegen das Buchsbaumsterben eingesetzt werden. Es schont Bienen und andere Nützlinge. Gibt kräftigen Wuchs und grüne Blätter.

Anwendung

Anwendungsempfehlung

COMPO Pilz-frei Revus® ist ein Fungizidkonzentrat das verdünnt angewendet wird. Sprühen Sie das Produkt auf die Pflanze bis diese gut benetzt ist. Der Wirkstoff wird über die Blätter aufgenommen. Nach dem Antrocknen und der Einlagerung in die Pflanzen kann der Wirkstoff nicht mehr durch Regen abgewaschen werden, die Pflanzen sind geschützt.
 

Anwendungsort

 
Garten und Gewächshaus
 

Anwendungszeitraum

April bis September
 

Anwendungshinweise

 
Beugen Sie Resistenzen vor: COMPO Pilz-frei Revus® ist die ideale Ergänzung zu den COMPO Fungiziden Ortiva® und Duaxo®.

Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässern gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
 
Anwendungsgebiete:
Endivien, frische Kräuter, Kresse, Rucola-Arten, Salat-Arten, Sareptasenf verwendet als Frischgemüse, Schnittmangold, Spinat und verwandte Arten, Winterportulak gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae); Gartenkürbis, Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis, Melone, Zucchini, Patisson gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis); Aubergine, Pepino, Tomate gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans); an Kartoffeln gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans).
 
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
 
 

Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.
 

Vorsicht! Pflanzenschutzmittel

Anwendergruppe: Haus und Kleingarten, Verwendung durch nicht berufliche Anwender zugelassen.

 

Zulassungsnummer 008182-60
Zulassungsinhaber Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen COMPO GmbH
Zulassungsende 31.12.26
Wirkungsbereich Fungizid
Wirkstoffgehalt 250 g/l Mandipropamid
Formulierung Suspensionskonzentrat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS) Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS) Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
Auflagen NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS203: Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH297: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMFH5: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

 

Sachgerechte Anwendung

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsichtig verwenden. Das Mittel sowie die Restmengen dürfen nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.

 

Anwendungsverbote beachten:

  • Bei Phosphorwasserstoff entwickelnden Verbindungen – eingeschränktes Anwendungsverbot
  • e. Anwendungsverbot im HuKBereich (Clothianidin, Diuron, Imidacloprid, Thiamethoxam) § 3 PflSchAnwV - Anlage 3
  • Glyphosathaltige PSM auf Wegen, Plätzen und sonstiges Nichtkulturland, die mit Schlacke, Split oder Kies befestigt, mit Bitumen, Beton, Pflaster u.ä. Materialien versiegelt sind) § 3 (1) PflSchAnwV Anlage 3 Nr. 4 und 5

 

 

Anwenderschutz

Die Anwendung dieses Mittels darf nur nach Gebrauchsanweisung erfolgen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss und unzugänglich für Kinder aufbewahren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere sowie Kriechtiere. Nicht in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen und einen Sicherheitsabstand von ca. 5 m zu Gewässern einhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel ist ebenso giftig für Bienen.

 

Erste Hilfe

Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

 

Lagerung

Dieses Produkt ausschließlich in der Originalverpackung kühl, trocken unter Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln lagern.

 

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sorgfältig geleerte Gebinde in den Hausmüll geben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

 

 

Biozide / Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

 
 
 

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