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§ 1 l Boom Efekt Glyphosat Unkrautvernichter Artikelnummer: 33331 Versand nur gegen Vorlage des Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Lieferstatus: sofort
49,90 €
Grundpreis: 49,90 €/1 l inkl. VAT inkl. Versand
Anzahl:

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.

Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:

http://www.heinrichs-agrar.de/pflanzenschutz/haus_und_kleingarten/unkraut_c:18.html

 
Glyphosat TF
 ist ein Mittel zur Unkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen im Forst, Wein-, Kernobst- und Rübenbau, auf Wegen und Plätzen, in Baumschulen und im Zierpflanzenbau.
 
1 l reicht für ca. 2000 m²

Wirkstoff:
Glyphosat 360 g/l   ohne
(486 g/l Isopropylamin-Salz) Wasserlösliches Konzentrat

 
Glyphosat TF ist ein nichtselektives Blattherbizid (das bedeutet alle grünen Pflanzen die getroffen werden sterben ab) mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst.
 
Eignet sich optimal zur Vorbereitung der Rasenneuansaat!
    
Wirkungsweise :
Glyphosat TF kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden.
Bereits kurze Zeit nach dem Einsatz von Glyphosat können alle Kulturen nachgebaut werden.

Achtung: seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen PSM auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese PSM dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.)vorgesehen ist. Das heißt ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturfläche durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
 

Verpackungseinheit: 1 l

 

Rechnung mit ausgewiesener MwSt. von uns als zugelassenem Händler selbstverständlich.

Zulassungsnummer 026763-00
Zulassungsinhaber Albaugh TKI d.o.o.
Zulassungsende 15.12.26
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 360 g/l Glyphosat (485,8 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS) Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
 
Kennzeichnung nach PflSchMV SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
 
Anwendungs-
bestimmungen
NG352-1: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-21OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-21WE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
 
Auflagen NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH9: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
   
 
   
 
   

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