Vergrößern (Abbildung ähnlich) Vergrößern (Abbildung ähnlich) Weitere Bilder Artikeldaten drucken Artikel auf den Merkzettel Frage zum Artikel stellen § 1l Simplex Herbizid gegen Jakobskreuzkraut Artikelnummer: 970 Nur gegen Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz Lieferstatus: sofort 99,89 € Grundpreis: 99,89 €/1 l inkl. VAT inkl. Versand Anzahl: In den Warenkorb Dow Agro Weitere Artikel von Dow Agro 1l Simplex Simplex ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern, insbesondere Ampfer, Distel, Löwenzahn und Hahnenfuß, auf Wiesen und Weiden. Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich. Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen. Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich. Wirkstoff: 30 g/l Aminopyralid plus 100 g/l Fluroxypyr Vorteile von Simplex auf einen Blick: • Überragende Ampfer- und Distelwirkung – schnell und nachhaltig • Größte Wirkungsbreite – auch gegen Löwenzahn und Hahnenfuß • Kürzeste Wartezeit – nur 7 Tage • Sehr gute Gräserverträglichkeit – auch in Neuansaaten • Einfache Dosierung durch flüssige Formulierung Wirkungsweise: Die Aufnahme der Wirkstoffe durch die Unkräuter erfolgt systemisch über die Blätter mit einer nachfolgend schnellen Verteilung in der Pflanze. Die rasch einsetzende Wirkung erkennt man an Verdrehungen der Blätter und Triebe. Wichtige Auflagen und Hinweise: Das Mittel darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung. Diese Einschränkung der Schnittnutzung gilt nur nach einer Flächenanwendung und nicht bei Horst- oder Einzelpflanzenanwendung sowie Anwendung mit dem Rotowiper. Für alle Anwendungen gilt: Futter (Gras, Silage oder Heu), das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen. Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, die von mit dem Mittel behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur zu Grünland, zu Getreide oder zu Mais ausgebracht werden. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse- Arten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung. Bei Vorhandensein von Jakobs-Kreuzkraut oder anderen giftigen Pflanzen auf der mit Simplex zu behandelnden Fläche darf diese nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen dieser Pflanzen beweidet werden. Nach einem Schnitt darf das Schnittgut nur abgeräumt werden, wenn es danach nicht verfüttert wird. Auf Pferdeweiden sollte Simplex nur zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung, bzw. im Streichverfahren eingesetzt werden. Nachsaat von Gräsern ist nach vollständigem Absterben der Unkräuter möglich. Simplex ist nicht kleeschonend. Eine Nachsaat von Klee ist vier Monate nach der Anwendung möglich. Wirkungsspektrum: Mit Simplex sind mit 2 l/ha sehr gut bis gut bekämpfbar: Ampfer-Arten, Große Brennnessel, Distel-Arten, Gänsefuß, Hirtentäschel, Huflattich, Jakobskreuzkraut, Kreuzkraut-Arten, Kriechender Hahnenfuß, Knöterich-Arten, Löwenzahn, Schafgarbe, Scharbockskraut, Schwarzer Nachtschatten, Spitzwegerich, Stiefmütterchen, Vogelmiere, Weiße Taubnessel, Wicke-Arten, Wiesenlabkraut, Wiesenstorchschnabel, Winden- Arten, Zypressenwolfsmilch weniger gut bekämpfbar: Kälberkropf, Breitwegerich, Gemeiner Beifuss, Scharfer Hahnenfuss, Wiesenkerbel, Zaungiersch nicht ausreichend bekämpfbar: Adlerfarn, Binsen-Arten, Sumpfschachtelhalm, Wiesenbärenklau. Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Verpackungseinheit: 1l Flasche Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten. Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen. NICHT in den Kanal schütten. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über: Entsorgungsfirmen Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar Sammelstellen der Landkreise/Kommunen Schadstoffmobil (kleine Mengen) gereinigte und geleerte Packungen über das duale System Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Zulassungsnummer 025702-00 Zulassungsinhaber Corteva Agriscience Germany GmbH Zulassungsende 31.12.25 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 100 g/l Fluroxypyr (144 g/l 1-Methyl-heptylester) 30 g/l Aminopyralid (36 g/l Kalium-Salz) Formulierung Mikroemulsion Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.