200 g Flazasulfuron Shompo bzw. Katana® mit 250g/kg Wirkstoff
Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:
http://www.heinrichs-agrar.de/advanced_search_result.html?filter_Keywords=Permaclea&submit_quick_find=submit_quick_find&advanced_search_result=quick_find_inputValue1&advanced_search_result_x=quick_find_inputValue1&advanced_search_result_y=quick_find_inputValue1&filter_SortingID=3 Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern
und Ungräsern im Weinbau
Wirkt im Vor- und Nachauflauf
Wirksam gegen Schachtelhalm, Storchschnabel, Hirsen
und andere Unkräuter und Ungräser
Lange Wirkungsdauer
Wirkstoff
25% Flazasulfuron (250 g/kg)
Anwendung
Von der Zulassung festgesetzte Anwendungsgebiete:
Schadorganismus: Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Weinbau (Tafel- und Keltertrauben)
Anwendungsbereich: Freiland bei 10 – 20 cm Unkrauthöhe
Max. Zahl der Anwendungen: 1 mal pro Kultur und Jahr
Anwendungszeit: Mai bis Juni
Aufwand: 200 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
Anwendungstechnik: Spritzen
Wartezeit: 90 Tage
Genehmigung nach § 18 a (aktuell nach § 18 b genehmigungspflichtig) wird
erwartet für:
Schadorganismus: Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Weihnachtsbaumkulturen / Ziergehölze
Anwendungsbereich im Frühjahr vor dem Austrieb oder im Herbst
nach Triebabschluss
Max. Zahl der Anwendungen: 1 mal pro Kultur und Jahr
Aufwand: 200 g/ha in 200-400 l Wasser/ha
Anwendungstechnik: Spritzen
Je nach Warenverfügbarkeit der verschieden Hersteller liefern wir ihnen das entsprechende Produkt mit dem Wirkstoff Flazasulfuron 250 g / kg
Auf dem Bild ist die 200 g Packung und die 50 g Packung zu sehen. Sie erhalten aber nur die angebotene 200 g Packung. Die 50 g Packung finden Sie in unserem anderen Angebot.
Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:
Entsorgungsfirmen
Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
Schadstoffmobil (kleine Mengen)
gereinigte und geleerte Packungen über das duale System
Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
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Zulassungsnummer | 004837-60 |
Zulassungsinhaber | ISK Biosciences |
Weitere Vertriebsfirmen | Belchim Crop Protection |
Zulassungsende | 31.12.16 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 250 g/kg Flazasulfuron |
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat |
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV | Umweltgefährlich |
Kennzeichnung nach GefStoffV | R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Signalwort (GHS) | |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
Gefahrenhinweise (GHS) | |
Sicherheitshinweise (GHS) | |
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Kennzeichnung nach PflSchMV | |
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Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen | NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WMB: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B |
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Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. |
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