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§ 50 g Katana ® 250g/kg Flazasulfuron Artikelnummer: 119517 Herbizid zur Bekämpfung von einkeim- und zweikeimblättrigen Unkräutern im Weinbau u.Weihnachtsbaumku Dauerwirkung durch Bodenwirkung Nur gegen Vorlage des Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Lieferstatus: sofort
69,89 €
Grundpreis: 1.397,80 €/1 kg inkl. VAT zzgl. Versand
Anzahl:

50 g  Katana® mit 250g/kg Wirkstoff


Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern
und Ungräsern im Weinbau

Wirkt im Vor- und Nachauflauf
 

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.

Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:

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Wirksam gegen Schachtelhalm, Storchschnabel, Hirsen
und andere Unkräuter und Ungräser
Lange Wirkungsdauer

Wirkstoff
25% Flazasulfuron (250 g/kg)

Anwendung
Von der Zulassung festgesetzte Anwendungsgebiete:
Schadorganismus: Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Weinbau (Tafel- und Keltertrauben)
Anwendungsbereich: Freiland bei 10 – 20 cm Unkrauthöhe
Max. Zahl der Anwendungen: 1 mal pro Kultur und Jahr
Anwendungszeit: Mai bis Juni
Aufwand: 200 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
Anwendungstechnik: Spritzen
Wartezeit: 90 Tage
Genehmigung nach § 18 a (aktuell nach § 18 b genehmigungspflichtig) wird
erwartet für:
Schadorganismus: Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Weihnachtsbaumkulturen / Ziergehölze
Anwendungsbereich im Frühjahr vor dem Austrieb oder im Herbst
nach Triebabschluss
Max. Zahl der Anwendungen: 1 mal pro Kultur und Jahr
Aufwand: 200 g/ha in 200-400 l Wasser/ha
Anwendungstechnik: Spritzen
Je nach Warenverfügbarkeit der verschieden Hersteller liefern wir ihnen das entsprechende Produkt mit dem Wirkstoff Flazasulfuron 250 g / kg

Auf dem Bild ist die 200 g Packung und die 50 g Packung zu sehen. Sie erhalten aber nur die angebotene 50 g Packung. Die 200 g Packung finden Sie in unserem anderen Angebot.

 
Zulassungsnummer 034837-60
Zulassungsinhaber ISK Biosciences Europe N.V.
Weitere Vertriebsfirmen Certis Belchim B.V.
Zulassungsende 31.07.33
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 250 g/kg Flazasulfuron
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS) Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
 
Kennzeichnung nach PflSchMV SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-VEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS2251: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit personengetragenen Geräten.
 
Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH2: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

 

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