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§ Dr. Stähler - Dicotex 5 l Rasenunkrautvernichter Artikelnummer: 901355 Nur gegen Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz breit wirksam auch gegen Problemunkräuter

Lieferstatus: sofort
179,80 €
Grundpreis: 35,96 €/1 l inkl. VAT inkl. Versand
Anzahl:

Dicotex 5 l

 

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Lassen Sie uns dazu bitte eine Kopie oder ein Bild per Fax (0 61 32 / 7 63 43) oder per Mail (info@heinrichs-agrar.de) zukommen.


Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop: hier klicken


 

Dicotex ist ein wuchsstoffhaltiges Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Rasenflächen und enthält vier Wirkstoffe, die sowohl über das Blatt als auch in geringem Umfang über die Wurzeln der Unkräuter aufgenommen und anschließend in der ganzen Pflanze systemisch verteilt werden.


Die 4- fach Mischung in Dicotex sorgt für ein sehr breites Wirkungsspektrum, so dass neben gängigen leicht bekämpfbaren Unkräutern wie z.B. Löwenzahn, Gänseblümchen und Weißklee auch Problemunkräuter wie z.B. Gundermann, Ehrenpreis und Sauerklee sicher bekämpft werden. Gleichzeitig besitzt Dicotex eine sehr gute Rasenverträglichkeit. Dicotex ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt - auch bei blühenden Unkräutern - eingesetzt werden.
 

Wirkstoffe:
70 g/l 2,4-D,
70 g/l MCPA,
42 g/l Mecoprop-P,
20 g/l Dicamba


Anwendungstechnik:
Ansetzen der Spritzbrühe
Dicotex in der erforderlichen Menge (100 ml/100 m²) zur Hälfte des Gießwassers geben. Der Wasseraufwand im Gießverfahren beträgt 100 l/100 m². Mit der noch fehlenden Wassermenge auffüllen, Gießbrühe gut umrühren.

Im Spritzverfahren Dicotex in der erforderlichen Menge (100 ml/100 m²) mit 10 l Wasser je 100 m² mischen.

Empfohlene Wasseraufwandmenge:
Rasen / Gießverfahren _______100 l / 100 m²
Rasen / Spritzverfahren ______ 10 l / 100 m²

Wirkungsspektrum:
Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuss, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich
Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel
Nicht (ausreichend) bekämpfbar: Gräser, Moose

Pflanzenverträglichkeit:
Zier- und Sportrasen: Auf einzelnen Grasvarietäten können im Ansaatjahr wegen der gegebenen Sortenvielfalt Unverträglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Daher darf Dicotex erst ab dem ersten Standjahr eingesetzt werden.

Ausbringungstechnik:
Gießen mit Gießrechen oder Gießbrause auf gut entwickelten Unkräutern oder im Rosettenstadium.
Wichtige Hinweise: Dicotex sollte während der Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15 °C bis 25 °C) und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei zur sicheren Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Nicht kurz nach dem Mähen anwenden (mindestens 5 Tage warten). Beim Einsatz von Dicotex sollten die Blätter trocken sein und nach der Anwendung sollte es für einige Stunden (6 Stunden) trocken bleiben.
Unkräuter wie z.B. Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie z.B. Ehrenpreis und Wegericharten kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige Bekämpfungsergebnis erreicht ist. Dennoch kann ca. 5 Tage nach der Anwendung von Dicotex der nächste Rasenschnitt erfolgen. Nur auf Rasen anwenden: Keine Anwendungen in direkter Nähe von breitblättrigen Zier- oder Kulturpflanzen bzw. Nichtzierpflanzen, die nicht bekämpft und nicht mit dem Produkt in Kontakt kommen sollen.

Wartezeit:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Bienen: nicht bienengefährlich (B4).

Verpackungseinheit: 1l Flasche
Zulassungsnummer 005747-00
Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen Schopf Hygiene
Cheminova Deutschland GmbH
Zulassungsende 15.05.26
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz)
70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz)
20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz)
42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS) Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
Auflagen HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

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