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§ 1l Mimic Artikelnummer: 117337 Nur gegen Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Lieferstatus: sofort
79,80 €
Grundpreis: 79,80 €/1 l inkl. VAT zzgl. Versand
Anzahl:
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1l Mimic

 

Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und Fruchtschalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen und Erdbeerpflanzgut.


Wirkstoff:
240 g Tebufenozid /l Suspensionskonzentrat (SC)

 

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.

Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:


http://www.heinrichs-agrar.de/pflanzenschutz/haus_und_kleingarten/insekten_und_milben_c:19.html


Wirkungsweise von Mimic:
Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der Insektenwachstumsregulatoren (IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR's anderen Wirkungsmechanismus. Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungsprozess eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium beobachtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird. Aufgrund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh gegen junge Larvenstadien.

 „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
•Apfelwickler an Kernobst,
•Fruchtschalenwickler an Kernobst,
•Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben),
•Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)."

„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete:
•Rhombenspanner an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
•Springwurm an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
•Freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche
•Freifressende Schmetterlingsraupen an Sauerkirsche
•Freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaume
•Freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeere (Pflanzguterzeugung)."

 Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Anwendungsempfehlungen:
Gegen Apfelwickler an Kernobst
0,25 l/ha und je 1m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen.

Gegen Fruchtschalenwickler an Kernobst
0,25 l/ha und je 1m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
 
Gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
Ab Schlüpfen der ersten Larven mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen und der Basisaufwandmenge von 0,2 l/ha spritzen oder sprühen.
 
Anwendung gegen Heuwurm
ES 610,4 l/ha
ES 710,6 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen.

Anwendung gegen Sauerwurm
ES 710,6 l/ha
ES 750,8 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen.
Für Indikationen Kernobst und Weinrebe (Traubenwickler) gilt folgende Kennzeichnungsauflage:
WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenzen können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenzen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Gegen Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
0,2 l/ha zu Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15) bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 400 l/ha) spritzen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
 
Gegen Springwurm an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis "Gescheine" (Infloreszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt - bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 800 l/ha) spritzen oder sprühen.
Basisaufwand: 0,2 l/ha;
ES 61: 0,4 l/ha
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
 
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume im Freiland
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe ab Schlüpfen der ersten Larven bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Süßkirsche und Pflaume: maximal 2 Behandlungen je Kultur und Jahr im Abstand von 12 bis 14 Tagen.
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.
Sauerkirsche: maximal 1 Behandlung je Kultur und Jahr.
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis abgehende Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen.
 
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeeren in Beständen zur Pflanzguterzeugung
0,8 l/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Junglarven spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 10 bis 14 Tagen.
VV600 - Erntegut nicht verzehren.
 
Anwendungstechnik:
Beim Ausbringen von Mimic ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten. Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der jeweiligen Pflanzdichte sowie der Entwicklung des Laubes anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden.

Bienen: nicht bienengefährlich (B4)

Wartezeiten:
Kernobst:14 Tage
Weinreben (Heuwurm, Sauerwurm): 21 Tage
Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Erdbeere, Weinrebe (Rhombenspanner, Springwurm):  Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Verpackungseinheit: 1l Flasche

Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.

Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.


Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:

    Entsorgungsfirmen
    Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
    Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
    Schadstoffmobil (kleine Mengen)
    gereinigte und geleerte Packungen über das duale System


Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):


 

Handelsbezeichnung

Mimic

Zulassungsnummer 024270-00
Zulassungsinhaber Nisso Chemical Europe GmbH
Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals
Zulassungsende 31.12.18
Wirkungsbereich Insektizid
Wirkstoffgehalt 240 g/l Tebufenozid
Formulierung Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
 
Signalwort (GHS)  
Gefahrenpiktogramme (GHS)  
Gefahrenhinweise (GHS)  
Sicherheitshinweise (GHS)  
 
Kennzeichnung nach PflSchMV  
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
Auflagen NN2512: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH610-1: Der Gehalt an t-Butylhydrazin im technischen Wirkstoff Tebufenozid darf 1 mg/kg nicht überschreiten.
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN184: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius matricariae und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

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