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§ Mospilan SG Acetamiprid Profipack 1 kg Artikelnummer: 90021 Nur gegen Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

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Grundpreis: 194,69 €/1 kg inkl. VAT zzgl. Versand
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§ Mospilan Blattläuse weiße Fliege Insekten Schutz Kirschfruchtfliege


Mospilan ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und Weiße Fliege. Mospilan ist ein Kontakt- und Fraßgift, dessen Wirkstoff schnell in die Pflanzen eindringt und so bereits kurz nach dem Ausbringen in seiner Wirkung gegen saugende Insekten weitgehend wetterunabhängig ist.

 

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.


Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:

http://www.heinrichs-agrar.de/pflanzenschutz/haus_und_kleingarten/insekten_und_milben_c:19.html?filter_SortingID=3


Mospilan bietet lang anhaltenden Schutz (Minimum 2 – 4 Wochen) gegen Blattläuse und ca. 7 – 10 Tage gegen die Weiße Fliege.

 

Wirkstoff: 200g/kg Acetamiprid


Anwendung:
Obstbau Kernobst:
gegen Blattläuse 0,125 kg/ha je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)

Anwendungszeitpunkt:
Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome; max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Zierpflanzenbau:
gegen Blattläuse (Freiland und Gewächshaus) Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,15 kg/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm 0,225 kg/ha Pflanzenhöhe über 125 cm 0,3 kg/ha (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser)

Anwendungszeitpunkt:
März bis November (Freiland) bzw. nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf (Gewächshaus) gegen Imagines und Larven; max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Gegen Weiße Fliege (Gewächshaus) Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,3 kg /ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm 0,45 kg/ha Pflanzenhöhe über 125 cm 0,6 kg/ha (0,05 %, d.h. 50 g auf 100 l Wasser) Anwendungszeitpunkt: gegen Imagines und Larven nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf; max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.

Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildung vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.


Wartezeit Obstbau 14 Tage, Zierpflanzen ohne Bedeutung (N)

Bienen: bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.


Verpackungseinheit: 1 kg Pack
Zulassungsnummer 005655-00
Zulassungsinhaber Nisso Chemical Europe GmbH
Weitere Vertriebsfirmen Cheminova Deutschland GmbH
Zulassungsende 28.02.26
Wirkungsbereich Insektizid
Wirkstoffgehalt 200 g/kg Acetamiprid
Formulierung Wasserlösliches Granulat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
 
Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
 
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
 
Auflagen NB6612: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN265: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN270: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VV553: Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMI4A: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
 
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

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