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§ 20 kg Profi Schneckenkorn Arinex Artikelnummer: 90501 Nachfolger von Metarex !! Mit noch mehr Metaldehyd! 6 statt 5 %!! Nur gegen Vorlage des Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Lieferstatus: sofort
124,90 €
Grundpreis: 6,25 €/1 kg inkl. VAT zzgl. Versand
Anzahl:

20 kg Arinex Granulatköder gegen Schnecken Nachfolger von Metarex

 

Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich.
Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen.
Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.


Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:

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Hochaktives, regenbeständiges, spezifisches Molluskizid gegen Nacktschnecken (Ackerschnecken, Wegschnecken) im Feld- und Gemüsebau, im Obst- und Weinbau sowie an Zierpflanzen.


Produkttyp:

  Molluskizid
Wirkstoff: 60 g/kg Metaldehyd (6,0 Gew.-%)
Formulierung: Granulatköder, nass gepresst


Wirkstoff


6% Metaldehyd

 

Formulierung


Granulatköder (GB)
 
Wirkungsweise
Durch die Aufnahme des Wirkstoffes werden die Schleimzellen der Schnecken zur übermäßigen Schleimproduktion angeregt sowie irreversibel zerstört.


 

 

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

PFLANZEN/OBJEKTE SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG
Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Raps
Kohlgemüse, Salat-Arten (Freiland + Gewächshaus)
Erdbeere
Zierpflanzen (Freiland + Gewächshaus)
Nacktschnecken

(NW466) Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

 

(NW642) [gilt nur bei Anwendung im Freiland]
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Auflaufen: Keimscheide durchbricht Bodenoberfläche; Blatt an der Spitze der Koleoptile gerade sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 09 - 29)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen und bis zum Ende der Bestockung, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: Gleichmäßig über den Bestand streuen, Köderverfahren
Aufwandmenge: 6 kg/ha (entspricht ca. 40 Granulatkörnern/m²)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
 
Pflanzen/-erzeugnisse: Raps
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet (Internodien noch nicht gestreckt) (BBCH-Code: 09 - 19)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen und bis zur Rosettenbildung, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: Gleichmäßig über den Bestand streuen, Köderverfahren
Aufwandmenge: 6 kg/ha (entspricht ca. 40 Granulatkörnern/m²)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

(VV215) Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
 

GEMÜSEBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Kohlgemüse, Salat-Arten (Freiland + Gewächshaus)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland (auch im Haus- und Kleingartenbereich) und Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Haus- und Kleingartenbereich Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: Zwischen die Kulturpflanzen streuen, Köderverfahren
Aufwandmenge: 0,6 g/m² (entspricht ca. 40 Granulatkörnern/m²)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

(VV207) Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
 

OBSTBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Erdbeere
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland (auch im Haus- und Kleingartenbereich)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Haus- und Kleingartenbereich zeitlicher Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: Zwischen die Kulturpflanzen streuen, Köderverfahren
Aufwandmenge: 0,6 g/m² (entspricht ca. 40 Granulatkörnern/m²)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
 

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen (Freiland + Gewächshaus)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland (auch im Haus- und Kleingartenbereich) und Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Haus- und Kleingartenbereich zeitlicher Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: Zwischen die Kulturpflanzen streuen, Köderverfahren
Aufwandmenge: 0,6 g/m² (entspricht ca. 40 Granulatkörnern/m²)
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
 

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009

PFLANZEN/OBJEKTE SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG
Weinrebe (Jungpflanzen in Pflanzenröhren)
Begrünungspflanzen
Nacktschnecken
Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
 

(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

 

WEINBAU

Pflanzen/-erzeugnisse: Weinrebe (Jungpflanzen in Pflanzenröhren)
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Vegetationsruhe (Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen) bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH-Code: 00 - 19)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand: 8 bis 12 Tage
Anwendungstechnik: Streuen in Pflanzröhren, Köderverfahren
Aufwandmenge: 6 Körner/Pflanzrohr
Maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha
Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 810 g/ha (entsprechend 2 Anwendungen mit 6 Körnern je Pflanzrohr bei maximal 4500 Rebstöcken je ha)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
 
Pflanzen/-erzeugnisse: Begrünungspflanzen
Schadorganismus/
Zweckbestimmung:
Nacktschnecken
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Ab der Saat, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome/Schadorganismen, bis zum Ende des Bestockens
Max. Zahl der
Behandlungen:
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand: 8 bis 12 Tage
Anwendungstechnik: Gleichmäßig über den Begrünungsstreifen streuen, Reihenbehandlung, Köderverfahren
Aufwandmenge: 30 g/100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha
Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

(VV209) Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
 
Umweltverhalten

NUTZORGANISMEN

(NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und Pardosa palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
(NN1303) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN166) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
Anwenderschutz
(NT644) Das Mittel ist giftig für Haustiere.
(NT658) Haustiere fernhalten.
(NT665) Nicht in Häufchen auslegen.
(NT676) Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

ERSTE HILFE


Einatmen: Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Augenkontakt: Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen.
Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich waschen. Verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke entfernen.
Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser spülen. Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

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