Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
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Das Pflanzenschutzgesetz verbietet den Einsatz von Herbiziden auf Gehwegen und Plätzen § 6 (2) "Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden." Wege im Garten dürfen behandelt werden, der Parkplatz der Kleingartenanlage, der Gehweg vor dem Haus oder die Garagenzufahrt jedoch nicht, hierfür ist eine Ausnahmengenehmigung erforderlich. Eine Untersuchung 2004 im Hamburger Bezirk Wandsbek listet beispielsweise mehrere hundert Verstöße gegen § 6 des Pflanzenschutzgesetzes auf.