Haus und Kleingarten
Die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanleitung angewendet werden.
Beachten Sie bitte unbedingt:
Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur dann angewendet werden, wenn sie mit der Angabe „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ gekennzeichnet sind. Bestimmte Packungsgrößen sind also nicht für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen.
Wir weisen Sie im Rahmen der Produktdetailbeschreibung nochmals auf die entsprechenden Regelungen hin.
Sie bestätigen durch den Kauf einer dieser Packungsgrößen, dass Sie
- die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen,
- dieses Mittel nur auf Kulturflächen einsetzen werden,
- dieses Mittel nur entsprechend der Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden.