Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus und Kleingartenbereich. Sie müssen uns Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz zukommen lassen. Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:
Vorauflaufherbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen, Sonnenblumen und im Gemüsebau.
Wirkstoff: 600 g/l Aclonifen
Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat)
Wirkungsweise und -spektrum: Das Phenoxy-Anilin Aclonifen (Wirkungsmechanismus [HRAC-Gruppe]: F3) wird von Ungräsern und Unkräutern beim Durchwachsen des Herbizidfilms an der Bodenoberfläche aufgenommen. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt vornehmlich über den Sprossteil der Keimpflanzen. Sie werden chlorotisch, bleiben im Wachstum zurück und sterben schließlich ab. Der Herbizidfilm darf durch mechanische Bodenbearbeitung nicht zerstört werden, weil sonst die Unkrautwirkung negativ beeinflusst wird.
Weniger gut bekämpfbar: Kletten-Labkraut auf stark humosen Böden, Winden-Knöterich, Storchschnabel und Hohlzahn-Arten, wenn sie spät auflaufen.
Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Winde, Quecke, Acker-Kratzdistel, Gemeine Hundspetersilie, Schwarzer Nachtschatten.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Unbedingt die auf der Packung aufgedruckte bzw. beigegebene Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet.
Dieses Produkt hat keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich.
Gemäß § 10 Pflanzenschutzgesetz darf dieses Produkt nur von Personen verwendet werden, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine entsprechende Ausbildung als Gärtner, Land- oder Forstwirt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis haben.
Sie bestätigen durch den Kauf, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen, dieses Mittel nur auf Kulturflächen einsetzen und entsprechend der Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden.