Vergrößern (Abbildung ähnlich) Artikeldaten drucken Artikel auf den Merkzettel Frage zum Artikel stellen § XenTari 500 g Artikelnummer: 4260360910012 Das stärkste Mittel gegen den Buchsbaumzünsler Lieferstatus: sofort 79,90 € Grundpreis: 159,80 €/1 kg inkl. VAT inkl. Versand Anzahl: In den Warenkorb Biofa Weitere Artikel von Biofa XenTari - das stärkste Mittel gegen den Buchsbaumzünsler! VERKAUF NUR GEGEN VORLAGE DES SACHKUNDENACHWEISES PFLANZENSCHUTZ (GRÜNES SCHECKKÄRTCHEN) MÖGLICH Hier im Angebot der Profi-Pack in 500 g für den sachkundigen Anwender (Verkauf nur an Personen möglich, die uns eine Kopie oder ein Foto Ihres Sachkundenachweises Pflanzenschutz zukommen lassen). 540 g / kg Bacillus thuringiensis subsp. aizawai ABTS-1857. Zur Bekämpfung von Lepidopteren-Raupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Sie bestätigen mit dem Kauf, das 18. Lebensjahr abgeschlossen zu haben. Handelsbezeichnung XenTari Zulassungsnummer 024426-00 Zulassungsinhaber SUMITOMO CHEMICAL Weitere Vertriebsfirmen Biofa AG Biohelp GmbH Zulassungsende 31.12.17 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 (540 g/kg Grundkörper) 15.000IU/mg Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen Gefahrenhinweise (GHS) Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Auflagen HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS206: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln." HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VA302: Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. VH650: Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen. Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.