Vergrößern (Abbildung ähnlich) Artikeldaten drucken Artikel auf den Merkzettel Frage zum Artikel stellen Ferramol 500 g Schneckenkorn Artikelnummer: 20008 Lieferstatus: sofort 6,90 € Grundpreis: 13,80 €/1 kg inkl. VAT zzgl. Versand Anzahl: In den Warenkorb Neudorff Weitere Artikel von Neudorff Ferramol Schneckenkorn gegen Nacktschnecken an Salat, Gemüse, Zierpflanzen und Erdbeeren. Durch speziellen Wirkmechanismus keine Schneckenkadaver sichtbar, kein Ausschleimen der Schnecken. Extrem regenfest durch innovative Ködertechnologie. Entwicklung von Schnecken: Schnecken sind Zwitter, also kann jede einzelne Schnecke Nachkommen produzieren. Und zwar bis zu 400 Stück pro Schnecke und Jahr. Die Eier werden meist im August und September in die vorbereiteten Hohlräume in den Boden abgelegt. Aus ihnen schlüpfen dann die kleinen Jungschnecken. Zur Überwinterung verkriechen sich die Schnecken in frostfreie Verstecke wie Erdhöhlen, unter Falllaub usw. Im Oktober/November beginnt dann der Winterschlaf. Einige Arten überwintern auch als Ei. In milden Wintern ist es möglich, dass die Schnecken schon ab Januar wieder mit dem Fraß beginnen. Wirkstoff: 9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat Anwendung: Aufwandmenge 5 g/m² breitflächig ausstreuen. Keine Wartezeit bis zur Ernte. Schont Haustiere, Regenwürmer, Bienen und andere Nützlinge. Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig. Verpackungseinheit: 500 g Faltschachtel. Handelsbezeichnung Ferramol Schneckenkorn Zulassungsnummer 034496-00 Zulassungsinhaber W. NEUDORFF GMBH KG Weitere Vertriebsfirmen W. NEUDORFF GMBH KG Zulassungsende 31.12.31 Wirkungsbereich Molluskizid Wirkstoffgehalt 9,9 g/kg Eisen-III-phosphat Formulierung Fertigköder Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungs- bestimmungen NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. Auflagen SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. VH634: Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg. Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.